Jobcenter Landkreis Nienburg
Über unser Jobcenter
Wir sichern aktuell den Lebensunterhalt von über 9000 Menschen im Landkreis Nienburg. Sehr gern begleiten wir Sie auch auf Ihrem Weg in eine neue berufliche Zukunft.
Jobcenter Landkreis Nienburg
Wir sichern aktuell den Lebensunterhalt von über 9000 Menschen im Landkreis Nienburg. Sehr gern begleiten wir Sie auch auf Ihrem Weg in eine neue berufliche Zukunft.
Jobcenter Landkreis Nienburg
Geschäftsführer des Jobcenters im Landkreis Nienburg ist Herr Frank Köhring.
Die Geschäftsführung führt die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung. Die Geschäftsführung ist für die Umsetzung der fachlichen Aufgaben verantwortlich und vertritt das Jobcenter im Landkreis Nienburg gerichtlich und außergerichtlich.
Der Geschäftsführer wird durch die Bereichsleiterin und stellvertretende Geschäftsführerin Frau Sabine Reuber unterstützt.
Leitbild
Wir sichern Existenzen und bringen Menschen und Arbeit zusammen.
Wir sind ein dienstleistungsorientierter Sozialleistungsträger, der alle Akteure und Beteiligten in der Region Mittelweser auf Augenhöhe einbezieht. Mit diesem Leitbild möchten wir unser Selbstverständnis darstellen und unseren Anspruch an die Zusammenarbeit mit Kundinnen und Kunden, unseren Partnern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Ausdruck bringen. Die Umsetzung unseres Leitbildes bestimmt unser tägliches Handeln!
Unser Auftrag: Menschen fördern und Ihre aktive Mitarbeit fordern.
Hierfür schöpfen wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus und berücksichtigen dabei regionale Besonderheiten und individuelle Ausgangssituationen. Wir begleiten Entwicklungsprozesse und unterstützen bei der Erreichung abgestimmter Ziele. Wesentliches Erfolgskriterium unserer Arbeit ist das Erreichen von nachhaltigen Lösungen. Wir sehen Arbeit als wichtigen Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe an. Wir stellen uns dem permanenten Wandel von Arbeit und gestalten diesen mit allen Beteiligten. Wir unterstützen Kunden individuell bei ihrer Selbsthilfe zur schnellstmöglichen Beendigung des Leistungsbezuges. Wir zeigen durch unser tägliches Handeln den Sinn von Arbeit auf. Wir nutzen Gespräche und Beratungen als Bindeglied zwischen Kunden, Organisationen und Partnern. Wir erarbeiten innovative Lösungen und sind verlässliche Gesprächspartner. Dabei sind wir in unserer mündlichen und schriftlichen Kommunikation klar und nachvollziehbar. Passgenaue Qualifizierung ist der Schlüssel zu nachhaltigem Erfolg. Mit unseren Angeboten verbinden wir individuelle Bedarfe mit regionalen und gesetzlichen Möglichkeiten. Wir entwickeln kreative Lösungen mit allen Partnern.
BCA
Sie kooperiert darüber hinaus als Netzwerkpartnerin regional und überregional mit kommunalen und öffentlichen Institutionen, Unternehmen, Verbänden, Kammern, Vereinen sowie sonstigen Initiativen und Netzwerken in der Region. Durch die Identifizierung und Betreuung besonderer Personengruppen, Planung passgenauer Qualifizierungsangebote, Durchführung von Informationsveranstaltungen, intensive Netzwerkarbeit, Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverbänden und dem Arbeitgeber-Service leistet die BCA einen Beitrag, das Leitprinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern und die Förderung von Familie und Beruf voranzubringen.
Jeden Dienstag wird eine Gruppe von Alleinerziehenden in Räumlichkeiten des Jobcenters bei der Stellenrecherche und beim Schreiben von Bewerbungen unterstützt. Es werden Workshops zur eigenen Stärken- und Schwächenanalyse sowie zum erfolgreichen Vorstellungsgespräch durchgeführt. Sollten Sie Bürgergeld beziehen und Interesse an dieser Unterstützung haben, können Sie die BCA gerne ansprechen.
In Einzelberatungen erhalten Sie Informationen zu Voraussetzungen und Regelungen einer Teilzeit-Ausbildung, zu geringfügigen Beschäftigungen, zur Planung des beruflichen Wiedereinstiegs oder möglichen Qualifizierungen.
„Wege entstehen dadurch, dass wir sie gehen.“ (Franz Kafka)
Öffentliche Zustellungen
Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn
der Aufenthaltsort des Empfängers/der Empfängerin unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter/Vertreterin oder dem/der Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist oder
eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht. Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Das Jobcenter im Landkreis Nienburg hat sich für eine Veröffentlichung auf dieser Webseite entschieden.
Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Verhalten in unserem Jobcenter
Bitte beachten Sie folgende Regeln:
Die Dienste des Jobcenter Nienburg werden von vielen Menschen genutzt.
Wir bitten Sie deshalb, für den Besuch in unserem Gebäude, einige Regeln zu beachten:
Bei unangemessenem Verhalten behält sich das Jobcenter Nienburg die Erteilung eines Hausverbots sowie die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte vor.
Zahlen, Daten und Fakten
Das Jobcenter im Landkreis Nienburg stellt Ihnen alle wichtigen Informationen rund um den Arbeitsmarkt übersichtlich zur Verfügung.
Einen schnellen Überblick über die wesentlichen Eckwerte erhalten Sie im Arbeitsmarktreport für Kreise und kreisfreie Städte (Region Nienburg/Weser). Dieser ist nach Monaten auswählbar und zeigt die wichtigsten Entwicklungen auf einen Blick.
Darüber hinaus finden Sie weitere interessante Statistiken zur Grundsicherung, thematisch sortiert und leicht zugänglich. Für weiterführende Fragen oder individuelle Auskünfte steht Ihnen das Jobcenter im Landkreis Nienburg jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Das Jobcenter im Landkreis Nienburg hat den gesetzlichen Auftrag, die Aufgaben des zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) im Landkreis Nienburg umzusetzen. Wir wollen diese Aufgabe zu Ihrer Zufriedenheit ausüben!
Das Kundenreaktionsmanagement unterstützt dieses Ziel, indem es Ideen/Anregungen, Lobe und Beschwerden entgegennimmt, den Klärungsprozess Ihrer Anliegen steuert und sowohl positive als auch negative Aspekte auswertet und darüber mit der Geschäftsführung im Austausch steht. Ihre Kundenreaktion kann uns helfen, Mängel, Versäumnisse oder falsche Handlungsweisen zu erkennen und die Erkenntnisse für die Verbesserung unserer Arbeit zu nutzen.
Sind Sie mit uns zufrieden?
Geben Sie bitte zunächst Ihrem zuständigen Mitarbeiter / Ihrer zuständigen Mitarbeiterin die Chance, sich Ihres Anliegens anzunehmen. Sollte sich ein Problem dennoch nicht lösen lassen, wenden Sie sich an zuständige Führungskraft. Bestehen danach immer noch Zweifel, informieren Sie direkt das Kundenreaktionsmanagement der Geschäftsführung. Das Kundenreaktionsmanagement wird Sie bei der Klärung des Anliegens unterstützen und in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachbereichen und Führungskräften zu einem abschließenden Ergebnis kommen.
Bitte beachten Sie: