Jobcenter Landkreis Nienburg

Über unser Jobcenter

Wir sichern aktuell den Lebensunterhalt von über 9000 Menschen im Landkreis Nienburg. Sehr gern begleiten wir Sie auch auf Ihrem Weg in eine neue berufliche Zukunft.

Bürogebäude mit grüner Rasenfläche davor und Eingang mit Jobcenter-Beschilderung.

Jobcenter Landkreis Nienburg

Geschäftsführung

Geschäftsführer des Jobcenters im Landkreis Nienburg ist Herr Frank Köhring.

Die Geschäftsführung führt die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung. Die Geschäftsführung ist für die Umsetzung der fachlichen Aufgaben verantwortlich und vertritt das Jobcenter im Landkreis Nienburg gerichtlich und außergerichtlich.

Der Geschäftsführer wird durch die Bereichsleiterin und stellvertretende Geschäftsführerin Frau Sabine Reuber unterstützt.

Zwei Personen der Geschäftsleitung des Jobcenters im Landkreis Nienburg stehen nebeneinander in einem hellen Innenbereich. Beide tragen formelle Businesskleidung und sind frontal zur Kamera ausgerichtet.

Unser Organigramm

Hier finden Sie das Organigramm bzw. die Aufbauorganisation des Jobcenters im Landkreis Nienburg.

Leitbild

Gemeinsam für mehr Qualität

Wir sichern Existenzen und bringen Menschen und Arbeit zusammen.

Wir sind ein dienstleistungsorientierter Sozialleistungsträger, der alle Akteure und Beteiligten in der Region Mittelweser auf Augenhöhe einbezieht. Mit diesem Leitbild möchten wir unser Selbstverständnis darstellen und unseren Anspruch an die Zusammenarbeit mit Kundinnen und Kunden, unseren Partnern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Ausdruck bringen. Die Umsetzung unseres Leitbildes bestimmt unser tägliches Handeln!

Unser Auftrag: Menschen fördern und Ihre aktive Mitarbeit fordern.

Hierfür schöpfen wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus und berücksichtigen dabei regionale Besonderheiten und individuelle Ausgangssituationen. Wir begleiten Entwicklungsprozesse und unterstützen bei der Erreichung abgestimmter Ziele. Wesentliches Erfolgskriterium unserer Arbeit ist das Erreichen von nachhaltigen Lösungen. Wir sehen Arbeit als wichtigen Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe an. Wir stellen uns dem permanenten Wandel von Arbeit und gestalten diesen mit allen Beteiligten. Wir unterstützen Kunden individuell bei ihrer Selbsthilfe zur schnellstmöglichen Beendigung des Leistungsbezuges. Wir zeigen durch unser tägliches Handeln den Sinn von Arbeit auf. Wir nutzen Gespräche und Beratungen als Bindeglied zwischen Kunden, Organisationen und Partnern. Wir erarbeiten innovative Lösungen und sind verlässliche Gesprächspartner. Dabei sind wir in unserer mündlichen und schriftlichen Kommunikation klar und nachvollziehbar. Passgenaue Qualifizierung ist der Schlüssel zu nachhaltigem Erfolg. Mit unseren Angeboten verbinden wir individuelle Bedarfe mit regionalen und gesetzlichen Möglichkeiten. Wir entwickeln kreative Lösungen mit allen Partnern.

Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt.

Wir beraten und unterstützen bei der Leistungsgewährung und der Integration in den Arbeitsmarkt kompetent und umfassend. Gegenseitige Wertschätzung und Respekt sind die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Ein respektvolles Verhalten wünschen wir uns deshalb auch von unseren Kunden.

Wir arbeiten Hand in Hand mit unseren Partnern.

Wir arbeiten mit unseren Trägern (der Agentur für Arbeit Nienburg-Verden und dem Landkreis Nienburg) sowie mit unseren weiteren Partnern vertrauensvoll, wertschätzend und verlässlich zusammen. Zu unseren Partnern zählen insbesondere die im Landkreis Nienburg ansässigen Arbeitgeber, Bildungsträger, Beratungsstellen und weitere Institutionen.

Unsere Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter sind unser wichtigstes Potential.

Wir setzen unsere fachlichen und sozialen Kompetenzen aktiv im Arbeitsalltag ein und sind stets bereit, uns weiterzuentwickeln. Wir verfolgen engagiert die Ziele des Jobcenters. Der offene Umgang miteinander und das gemeinsame Ziehen an einem Strang sowie die Loyalität gegenüber dem Jobcenter sind Basis für unsere erfolgreiche Arbeit. Die regelmäßige selbstkritische Beurteilung unseres eigenen Handelns, gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfestellung sowie Höflichkeit und Respekt sind unser Selbstverständnis. Wir halten uns an Vereinbarungen und setzen diese im Arbeitsalltag um. Die Erhaltung und Förderung der Gesundheit sind uns ein gemeinsames Anliegen.

Nur gemeinsam sind wir erfolgreich.

Wir führen über Ziele, geben Orientierung, setzen Rahmen, schaffen Handlungsspielräume und leisten Unterstützung bei der Erfüllung der an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragenen Aufgaben. Entscheidungen treffen wir transparent und übernehmen Verantwortung, auch für die uns anvertrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen unserer Führungsaufgaben. Informationen über wichtige Veränderungen werden rechtzeitig und verständlich gegeben und das Wissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt. Kritik wird von uns konstruktiv geübt und akzeptiert. Getroffene Entscheidungen tragen wir mit, geben Rückhalt und Anerkennung. Wir motivieren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Stärkung ihrer Eigenverantwortung und Erweiterung ihrer Kompetenzen, erkennen Potentiale und unterstützen ihre berufliche Entwicklung. Wir sprechen Lob und Dank für Engagement und Leistung aus.

BCA

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)

  • Sie sind alleinerziehend und benötigen Unterstützung bei Ihrem beruflichen Einstieg?
  • Sie möchten gerne mit einer Ausbildung in Teilzeit beginnen?
  • Unsicherheiten, Fragen und Zweifel begleiten Ihre Gedanken bezüglich Ihres beruflichen Wiedereinstiegs?
  • Sie befinden sich in der Elternzeit und fragen sich, wie es beruflich für Sie weitergeht?
  • Sie wissen nicht, wie Sie die Kinderbetreuung und den beruflichen Alltag miteinander vereinbaren sollen?

Die BCA unterstützt und berät Sie gerne zu diesen Fragen und Themen.

Sie kooperiert darüber hinaus als Netzwerkpartnerin regional und überregional mit kommunalen und öffentlichen Institutionen, Unternehmen, Verbänden, Kammern, Vereinen sowie sonstigen Initiativen und Netzwerken in der Region. Durch die Identifizierung und Betreuung besonderer Personengruppen, Planung passgenauer Qualifizierungsangebote, Durchführung von Informationsveranstaltungen, intensive Netzwerkarbeit, Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverbänden und dem Arbeitgeber-Service leistet die BCA einen Beitrag, das Leitprinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern und die Förderung von Familie und Beruf voranzubringen.

Jeden Dienstag wird eine Gruppe von Alleinerziehenden in Räumlichkeiten des Jobcenters bei der Stellenrecherche und beim Schreiben von Bewerbungen unterstützt. Es werden Workshops zur eigenen Stärken- und Schwächenanalyse sowie zum erfolgreichen Vorstellungsgespräch durchgeführt. Sollten Sie Bürgergeld beziehen und Interesse an dieser Unterstützung haben, können Sie die BCA gerne ansprechen.

In Einzelberatungen erhalten Sie Informationen zu Voraussetzungen und Regelungen einer Teilzeit-Ausbildung, zu geringfügigen Beschäftigungen, zur Planung des beruflichen Wiedereinstiegs oder möglichen Qualifizierungen.

Mirja Kleuker

Frau Kleuker

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Telefon: 05021 907 1225
E-Mail: JC-Nienburg.BCA@jobcenter-ge.de

„Wege entstehen dadurch, dass wir sie gehen.“ (Franz Kafka)

Öffentliche Zustellungen

Amtliche Bekanntmachungen

Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn

der Aufenthaltsort des Empfängers/der Empfängerin unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter/Vertreterin oder dem/der Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist oder
eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht. Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Das Jobcenter im Landkreis Nienburg hat sich für eine Veröffentlichung auf dieser Webseite entschieden.

Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Öffentliche Zustellungen

07.05.2026 bis 18.06.2026 | Anklam Andrej

08.05.2026 bis 19.06.2026 | Dueck_Andrej_2

13.05.2026 bis 24.06.2026 | Verlingieri_Remo_Rocky

05.06.2026 bis 17.07.2026 | Plau_Felix

Verhalten in unserem Jobcenter

Unsere Hausordnung

Bitte beachten Sie folgende Regeln:

Die Dienste des Jobcenter Nienburg werden von vielen Menschen genutzt.
Wir bitten Sie deshalb, für den Besuch in unserem Gebäude, einige Regeln zu beachten:

  1. Verhalten Sie sich bitte so ruhig und rücksichtsvoll, wie Sie es auch von den anderen Besuchern erwarten.
  2. Wir bemühen uns um kurze Wartezeiten. Halten Sie bitte die vorgegebenen Zeitabläufe/Reihenfolgen ein und haben Sie Geduld, wenn es etwas länger dauern sollte.
  3. Wir bitten Sie, Ihre Besuche im Dienstgebäude nicht über den für die Erledigung Ihres Anliegens erforderlichen Zeitraum hinaus auszudehnen.
  4. Achten Sie bitte auf Ihre Garderobe und sonstigen privaten Gegenstände. Eine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände kann nicht übernommen werden.
  5. Haben Sie Gegenstände in den Räumen oder auf dem Gelände des Jobcenters Nienburg gefunden oder vergessen, teilen Sie dies einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter der Dienststelle mit. Sie/Er wird Ihnen behilflich sein.
  6. Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist nicht erlaubt.
  7. Fotografieren, Interviews, Film- und Tonaufnahmen sowie der Aushang von Plakaten und die Auslage von Informationen im Dienstgebäude sind nur mit vorheriger Erlaubnis der Geschäftsführung möglich.
  8. Der Verkauf und das Verteilen von Waren und Druckschriften sowie Sammlungen jeder Art sind im Dienstgebäude nicht zulässig.
  9. Bringen Sie bitte keine Tiere in das Dienstgebäude mit (ausgenommen Blindenhunde).
  10. Rauchen (auch von E-Zigaretten), die Einnahme alkoholischer Getränke oder Drogen im Dienstgebäude ist nicht gestattet. Das Betreten ist beim vorherigen Genuss von Alkohol oder Drogen untersagt.
  11. Dies ist ein gewaltfreier Ort. Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen und Gewalt werden nicht geduldet und führen grundsätzlich zum Hausverbot.
  12. Den Anordnungen der Sicherheitskräfte (Sicherheitsdienst, Feuerwehr, Polizei, Sanitätsdienst) und des Personals ist Folge zu leisten.

Bei unangemessenem Verhalten behält sich das Jobcenter Nienburg die Erteilung eines Hausverbots sowie die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte vor.

Zahlen, Daten und Fakten

Statistik zum Arbeitsmarkt Nienburg

Das Jobcenter im Landkreis Nienburg stellt Ihnen alle wichtigen Informationen rund um den Arbeitsmarkt übersichtlich zur Verfügung.

Einen schnellen Überblick über die wesentlichen Eckwerte erhalten Sie im Arbeitsmarktreport für Kreise und kreisfreie Städte (Region Nienburg/Weser). Dieser ist nach Monaten auswählbar und zeigt die wichtigsten Entwicklungen auf einen Blick.

Darüber hinaus finden Sie weitere interessante Statistiken zur Grundsicherung, thematisch sortiert und leicht zugänglich. Für weiterführende Fragen oder individuelle Auskünfte steht Ihnen das Jobcenter im Landkreis Nienburg jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihre Meinung ist uns wichtig

Lob, Anregungen und Kritik

Das Jobcenter im Landkreis Nienburg hat den gesetzlichen Auftrag, die Aufgaben des zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) im Landkreis Nienburg umzusetzen. Wir wollen diese Aufgabe zu Ihrer Zufriedenheit ausüben!

Das Kundenreaktionsmanagement unterstützt dieses Ziel, indem es Ideen/Anregungen, Lobe und Beschwerden entgegennimmt, den Klärungsprozess Ihrer Anliegen steuert und sowohl positive als auch negative Aspekte auswertet und darüber mit der Geschäftsführung im Austausch steht. Ihre Kundenreaktion kann uns helfen, Mängel, Versäumnisse oder falsche Handlungsweisen zu erkennen und die Erkenntnisse für die Verbesserung unserer Arbeit zu nutzen.

Ihr Kontakt zu uns

Sie können Ihre Anliegen per Post oder per Kontaktmail über diese Homepage an das Kundenreaktionsmanagement richten.

Jobcenter im Landkreis Nienburg
Kundenreaktionsmanagement
Verdener Str. 21
31582 Nienburg

Geben Sie bitte zunächst Ihrem zuständigen Mitarbeiter / Ihrer zuständigen Mitarbeiterin die Chance, sich Ihres Anliegens anzunehmen. Sollte sich ein Problem dennoch nicht lösen lassen, wenden Sie sich an zuständige Führungskraft. Bestehen danach immer noch Zweifel, informieren Sie direkt das Kundenreaktionsmanagement der Geschäftsführung. Das Kundenreaktionsmanagement wird Sie bei der Klärung des Anliegens unterstützen und in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachbereichen und Führungskräften zu einem abschließenden Ergebnis kommen.

  • Wir empfehlen Ihnen, Ihr Anliegen entweder auf dem Postweg oder per Telefax an uns zu richten, da beim Versand von E-Mails der Schutz persönlicher und vertraulicher Daten nicht gewährleistet ist.
  • Eine Beschwerde ist kein Ersatz für formale Rechtsmittel! Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Entscheidung nicht gemäß den rechtlichen Bestimmungen getroffen worden ist, berücksichtigen Sie immer die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides.
  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt unsere Antwort grundsätzlich an Sie persönlich. Auskünfte an Dritte (z.B. Familienangehörige, Betreuer, Vermieter) können ausschließlich nach Vorlage einer schriftlichen Auskunftsvollmacht erteilt werden.
  • Unser Ziel ist es, Ihre Beschwerde innerhalb von 14 Tagen abschließend zu klären. Es kann jedoch im Einzelfall zu einer kürzeren oder auch längeren Bearbeitungszeit kommen.