Für alle erwerbsfähigen Antragsteller, denen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bewilligt werden, stellt das Jobcenter Nienburg eine Kranken- und Pflegeversicherung sicher. Eine Kranken- und Pflegeversicherung erfolgt nicht für Personen, die nicht erwerbsfähig sind, die Leistungen zur Grundsicherung von Arbeitsuchenden als Darlehen erhalten oder denen lediglich einmalige Leistungen für eine Erstausstattung der Wohnung oder für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt gewährt wird.
Das Jobcenter meldet Sie grundsätzlich bei der gesetzlichen Krankenkasse an, bei der Sie vor dem Bezug kranken- und pflegeversichert waren und führt die Beiträge direkt an die gesetzliche Krankenkasse ab.
Waren Sie unmittelbar vor dem Bezug von Leistungen zur Grundsicherung von Arbeitsuchenden bei einer privaten Krankenkasse versichert, bleiben Sie auch während des Bezuges von Leistungen in der privaten Krankenkasse versichert. Das Jobcenter übernimmt die Beiträge der privaten Krankenkasse als Zuschuss und führt die Beiträge direkt an die private Krankenkasse ab. Grundlage für die Übernahme der privaten Krankenkassenbeiträge bildet der sogenannte Basistarif. Der Basistarif ist mit den Leistungen, die eine gesetzliche Krankenversicherung gewährt, vergleichbar. Das Jobcenter übernimmt maximal den Zuschuss zu den privaten Krankenkassenbeiträgen in Höhe des halben Basistarifs. Eine Halbierung des Basistarifs erfolgt, weil die private Krankenkasse verpflichtet ist, bei Vorliegen von Hilfebedürftigkeit den Beitrag zum Basistarif zu halbieren. Sollten Ihre tatsächlichen Beiträge an die private Krankenkasse niedriger sein, dann werden diese niedrigeren Beiträge als Zuschuss zu den privaten Krankenkassenbeiträgen übernommen.