Informationen für Leistungsberechtigte

Sozialversicherung und Bürgergeld: Ihre Absicherung

Wer Bürgergeld vom Jobcenter Nienburg erhält und erwerbsfähig ist, wird automatisch kranken- und pflegeversichert. Damit ist die medizinische Versorgung sichergestellt. Das Jobcenter übernimmt die Beiträge zur gesetzlichen oder – unter bestimmten Voraussetzungen – zur privaten Krankenversicherung. Wie die Absicherung genau erfolgt und welche Regeln dabei gelten, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Medizinische Person mit Handschuhen formt schützendes Dach über Silhouette einer Familie.

Kranken- und Pflegeversicherung beim Bürgergeld

Für alle erwerbsfähigen Antragsteller, denen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bewilligt werden, stellt das Jobcenter Nienburg eine Kranken- und Pflegeversicherung sicher. Eine Kranken- und Pflegeversicherung erfolgt nicht für Personen, die nicht erwerbsfähig sind, die Leistungen zur Grundsicherung von Arbeitsuchenden als Darlehen erhalten oder denen lediglich einmalige Leistungen für eine Erstausstattung der Wohnung oder für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt gewährt wird.

Das Jobcenter meldet Sie grundsätzlich bei der gesetzlichen Krankenkasse an, bei der Sie vor dem Bezug kranken- und pflegeversichert waren und führt die Beiträge direkt an die gesetzliche Krankenkasse ab.

Waren Sie unmittelbar vor dem Bezug von Leistungen zur Grundsicherung von Arbeitsuchenden bei einer privaten Krankenkasse versichert, bleiben Sie auch während des Bezuges von Leistungen in der privaten Krankenkasse versichert. Das Jobcenter übernimmt die Beiträge der privaten Krankenkasse als Zuschuss und führt die Beiträge direkt an die private Krankenkasse ab. Grundlage für die Übernahme der privaten Krankenkassenbeiträge bildet der sogenannte Basistarif. Der Basistarif ist mit den Leistungen, die eine gesetzliche Krankenversicherung gewährt, vergleichbar. Das Jobcenter übernimmt maximal den Zuschuss zu den privaten Krankenkassenbeiträgen in Höhe des halben Basistarifs. Eine Halbierung des Basistarifs erfolgt, weil die private Krankenkasse verpflichtet ist, bei Vorliegen von Hilfebedürftigkeit den Beitrag zum Basistarif zu halbieren. Sollten Ihre tatsächlichen Beiträge an die private Krankenkasse niedriger sein, dann werden diese niedrigeren Beiträge als Zuschuss zu den privaten Krankenkassenbeiträgen übernommen.

Was gilt für die Rentenversicherung beim Bürgergeld?

Wenn Sie erwerbsfähig sind und Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, meldet das Jobcenter im Landkreis Nienburg Anrechnungszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Meldung von Anrechnungszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt nicht, wenn

  • Sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende lediglich als Darlehen erhalten oder
  • lediglich Leistungen für z. B. eine Erstausstattung erhalten oder
  • sich in Ausbildung (Schüler, Studenten, Auszubildende) befinden oder
  • Sie versicherungspflichtig tätig sind (bis 31.12.) oder
  • Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld) beziehen, die eine Versicherungspflicht auslösen (bis 31.12.)

Über die an den Rentenversicherungsträger gemeldeten Zeiten des Bezuges von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden Sie zum Ende des Leistungsbezuges bzw. zum Jahreswechsel schriftlich informiert.