Was Sie wissen müssen!
Vermögen beim Bürgergeld: Was wird angerechnet?
Grundsätzlich müssen Sie zunächst eigene Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts einsetzen, bevor Sie finanzielle Unterstützung durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten können, deshalb ist Vermögen zu berücksichtigen. Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen stellen, wird vom Jobcenter geprüft, ob verwertbares Vermögen von Ihnen oder von den weiteren Mitgliedern in Ihrer Bedarfsgemeinschaft vorhanden ist, unabhängig davon, ob sich das Vermögen im Inland oder im Ausland befindet.
Verwertbar ist das Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann oder wenn sein Geldwert durch Verbrauch, Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung nutzbar gemacht werden kann. Nicht verwertbar sind Vermögensgegenstände, über die Sie nicht frei verfügen können, z. B. bei Pfändungen.
