Bei Kunden, die Arbeitslosengeld II beziehen und einen Mini-Job ausüben, kann für die Umwandlung von dem Mini-Job in ein sozialversicherungspflichtiges, unbefristetes Arbeitsverhältnis ein Einstellungsbonus von bis zu 6.000 € gewährt werden.
Nach der Umwandlung des Beschäftigungsverhältnisses muss die Arbeitszeit mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen. Der Förderzeitraum ist bis zum 31.12.2023 befristet.
Für weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Ansprechpartner beim Arbeitgeber-Service oder rufen Sie die Service-Nummer der Bundesagentur für Arbeit für alle Arbeitgeber-Angelegenheiten Tel: 0800/4555520 an.
Was kostet Sie die Umwandlung an Sozialabgaben? Bei der Berechnung hilft Ihnen der Gleitzonenrechner der Rentenversicherung.
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