Bei Kunden, die Bürgergeld beziehen und einen Mini-Job ausüben, kann für die Umwandlung von dem Mini-Job in ein sozialversicherungspflichtiges, unbefristetes Arbeitsverhältnis ein Einstellungsbonus gewährt werden. Die Förderhöhe ist von verschiedenen Faktoren abhängig und auf den Einzelfall bezogen zu berechnen.
Nach der Umwandlung des Beschäftigungsverhältnisses muss die Arbeitszeit mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen. Der Förderzeitraum endet am 31.12.2024. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monate nach dem leistungsbegründenden Ereignis vollständig beim Jobcenter im Landkreis Nienburg vorliegen ansonsten erlischt der Anspruch auf die Gewährung dieser Förderung!
Was kostet Sie die Umwandlung an Sozialabgaben? Bei der Berechnung hilft Ihnen der Gleitzonenrechner der Rentenversicherung.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer.