Neue Chancen stärken

Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber

Im Jobcenter im Landkreis Nienburg bieten wir gezielte Fördermöglichkeiten, um den Einstieg in Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung erfolgreich zu gestalten. Ob Arbeitgeber, die Mitarbeitende gewinnen möchten, oder Leistungsberechtigte, die sich beruflich weiterentwickeln wollen – wir unterstützen mit individuellen Programmen und Zuschüssen. Erfahren Sie hier, welche Maßnahmen zur Verfügung stehen und wie Sie davon profitieren können.

Händedruck zweier Personen vor modernem Bürogebäude symbolisiert Kooperation.

Ihre Chancen mit unseren Förderangeboten

Ein betriebliches Praktikum (Maßnahme bei einem Arbeitgeber) ist bei Vorlage der notwendigen Voraussetzungen bis zu einer Dauer von 6 Wochen möglich.

Ziel einer solchen Maßnahme soll die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und /oder die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sein.

Nähere Informationen über die individuellen Voraussetzungen sind gemeinsam mit der Integrationsfachkraft des Kunden/der Kundin zu klären.

Arbeitgeber/innen können mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt unterstützt werden, wenn sie förderungsbedürftige und zugewiesene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen, deren Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt aus individuellen Gründen sehr erschwert ist. Der Zuschuss dient dem Ausgleich der Minderleistung.

Arbeitgeber/innen können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistungen erhalten (Eingliederungszuschuss).

Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung).

Eine Qualifizierung vor der Ausbildung? Auch das ist möglich: Sie können Jugendliche im Rahmen einer EQ an eine Ausbildung in Ihrem Betrieb heranführen. Zwischen vier und zwölf Monaten dauert ein durch die Agentur für Arbeit gefördertes Praktikum, das eine Brücke zur regulären Ausbildung bilden soll.

Eine betriebliche Umschulung oder „Einzelumschulung“ erfolgt – wie eine Ausbildung im dualen System – mit einem praktischen Ausbildungsteil im Unternehmen und einem theoretischen Teil in der Berufsschule.

Je nach Beruf und verwertbaren Vorkenntnissen kann die Dauer einer Umschulung unterschiedlich sein. Umschulungen in anerkannten dreijährigen Ausbildungsberufen werden in der Regel auf 2 Jahre verkürzt.

Umschulungen finden meist in Vollzeit statt, sind aber auch in Teilzeit oder als Fernunterricht möglich. Ggf. müssen Umschüler/innen an ergänzenden überbetrieblichen Lehrgängen teilnehmen. Die Pflicht zum Besuch des Berufsschulunterrichts ist in den Schulgesetzen der Bundesländer geregelt. Im Allgemeinen besteht Berufsschulpflicht, wenn das Umschulungsverhältnis vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde. Ältere Umschüler/innen können freiwillig am Berufsschulunterricht teilnehmen.

Beim Zuschuss zur betrieblichen Ausbildung handelt es sich um eine Förderung für Arbeitgeber.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Zuschuss zur betrieblichen Ausbildung bei Abschluss von Ausbildungsverträgen mit förderungsbedürften Auszubildenden gezahlt werden. Die genauen Voraussetzungen zur Förderung können dem Flyer entnommen werden.

Die Förderung kann ausschließlich für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II erfolgen; also Personen die durch das Jobcenter im Landkreis Nienburg betreut werden.

Der Förderzeitraum ist bis zum 31.12.2026 begrenzt.