Eine betriebliche Umschulung oder „Einzelumschulung“ erfolgt – wie eine Ausbildung im dualen System – mit einem praktischen Ausbildungsteil im Unternehmen und einem theoretischen Teil in der Berufsschule.
Je nach Beruf und verwertbaren Vorkenntnissen kann die Dauer einer Umschulung unterschiedlich sein. Umschulungen in anerkannten dreijährigen Ausbildungsberufen werden in der Regel auf 2 Jahre verkürzt.
Umschulungen finden meist in Vollzeit statt, sind aber auch in Teilzeit oder als Fernunterricht möglich. Ggf. müssen Umschüler/innen an ergänzenden überbetrieblichen Lehrgängen teilnehmen. Die Pflicht zum Besuch des Berufsschulunterrichts ist in den Schulgesetzen der Bundesländer geregelt. Im Allgemeinen besteht Berufsschulpflicht, wenn das Umschulungsverhältnis vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen wurde. Ältere Umschüler/innen können freiwillig am Berufsschulunterricht teilnehmen.