Grundsätzlich stehen Ihnen die allgemeinen Eingliederungsleistungen des Jobcenters zur Verfügung. Diese sind zum Teil an persönliche, individuelle Voraussetzungen gebunden. Ob Sie diese erfüllen bzw. ob die Maßnahme für Ihre Belange zielführend ist, besprechen Sie bitte im Einzelnen mit Ihrer / Ihrem persönlichen Ansprechpartnerin / persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter.
Sie können sich insoweit auf dieser Internetseite auch über die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen informieren. Um sich über die allgemeinen Eingliederungsleistungen für junge Erwachsene (unter 25 Jahre) sowie für Arbeitssuchende über 25 Jahre zu informieren, klicken Sie bitte auf den Reiter Privatpersonen.