Wenn Sie aus einer anderen Kommune in den Landkreis Nienburg umziehen möchten und an Ihrem bisherigen Wohnort bereits Arbeitslosengeld II beziehen, benötigen Sie eine sogenannte Zusicherung zur Berücksichtigung der Kosten für Ihre neue Wohnung. Diese wird Ihnen vom Jobcenter im Landkreis Nienburg erteilt, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft hier im Landkreis angemessen sind. Jedoch muss der Umzug auch erforderlich sein, damit die tatsächlichen Kosten für die neue Wohnung übernommen werden können. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf für die alte Wohnung anerkannt.
Wenn Sie umziehen, ohne die Zusicherung eingeholt zu haben oder das Jobcenter die Zusicherung ablehnt, kann es passieren, dass die Aufwendungen für die Unterkunft im Bereich des Jobcenters des Landkreises Nienburg nicht in voller Höhe übernommen werden. Das umfasst ggf. auch eine häufig benötigte Mietkaution.