Grundsicherung
Unterkunft und Heizung – welche Kosten werden übernommen?
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe übernommen, wenn diese angemessen sind. Für den Landkreis Nienburg richten sich die Angemessenheitsgrenzen nach der Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben und der Höhe der Unterkunftskosten.
Die Kosten der Unterkunft werden beispielsweise für eine Mietwohnung, ein selbst bewohntes Eigenheim oder eine selbst bewohnte Eigentumswohnung übernommen. Sie umfassen die Kaltmiete bzw. bei Eigentum die Schuldzinsen und auch die Nebenkosten. Tilgungsraten können durch das Jobcenter im Landkreis Nienburg grundsätzlich nicht übernommen werden.
