Als angemessen sind i.d.R. folgende Wohnungsgrößen (Obergrenzen) anzusehen:
1 Person = 50 m²
2 Personen = 60 m²
3 Personen = 75 m²
4 Personen = 85 m²
und für jedes weitere Familienmitglied 10 m² mehr.
Der Heizspiegel für Deutschland ist zu finden im Internet unter www.heizspiegel.de.
Für die Berechnung des Heizkostenhöchstbetrages ab dem 01.11.2024 ist der Heizspiegel für Deutschland 2024 zugrunde zu legen. Er errechnet sich aus Vergleichswerten zu Heizenergieverbrauch, Heizkosten und CO²-Emissionen für das Abrechnungsjahr 2023.
Unter der Tabelle „Heizkosten prüfen – Heizspiegel nach Gebührenjahr“ sind die Kosten in € sowie der Verbrauch in Kilowattstunden je m² / Jahr aufgelistet, jeweils getrennt nach den Heizarten: Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Holzpellets und auch Wärmepumpe.
Sind die Heizkosten zunächst zu hoch, erfolgt nach Ablauf einer Übergangsfrist eine Reduzierung der Heizkosten auf die seit November 2024 geltenden Grenzwerte des jeweiligen Baujahres der Wohnung / des Hauses nach dem Bundesheizkostenspiegel.
Die darin genannten Höchstbeiträge beinhalten sowohl die Anteile für die Raumwärme als auch für eine ggf. zentrale Warmwasserzubereitung. Es handelt sich also um den Betrag für maximal angemessene Heizkosten, inklusive Warmwasser.