Zum Einkommen zählen sämtliche Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die Ihnen oder den Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft während des Bezuges von Leistungen zufließen, wie zum Beispiel:
- Einnahmen aus nicht selbstständiger und selbstständiger Tätigkeit,
- Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
- Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten,
- Kapital- und Zinserträge,
- einmalige Einnahmen (zum Beispiel Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaften),
- Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.
Vom Einkommen zieht das Jobcenter im Landkreis Nienburg unter anderem Freibeträge (Absetzbeträge) und Ausgaben, wie beispielweise private Versicherungen, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen wie die Kfz-Haftpflichtversicherung, Beiträge für die Riester-Rente und Fahrtkosten ab.