Teilhabechancengesetz
Sie wollen langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart bieten?
Wir unterstützen Sie dabei im Rahmen des Teilhabechancengesetzes.
Geben Sie einem langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Start ins Arbeitsleben, indem Sie …
Beschäftigter war mindestens 2 Jahre arbeitslos
Wenn Sie einen Mitarbeitenden sozialversicherungspflichtig einstellen, der zuvor mindestens 2 Jahre am Stück lang arbeitslos war, können wir Sie mit folgenden Förderleistungen unterstützen:
Beschäftigter bezog viele Jahre lang Arbeitslosengeld II
Wenn Sie einen Mitarbeitenden sozialversicherungspflichtig beschäftigen, der zuvor viele Jahre lang Arbeitslosengeld II (Grundsicherung) erhalten hat und über 25 Jahre alt ist, sind folgende Förderleistungen möglich:
Lohnkostenzuschuss für 2 Jahre
Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent und im 2. Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.
Beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching)
Wir übernehmen die Kosten für ein zweijähriges Coaching, durch das sich die geförderten Beschäftigten leichter wieder an den Arbeitsalltag gewöhnen.
Weiterbildungskosten
Wir übernehmen die Kosten einer Weiterbildung während der Beschäftigung teilweise oder sogar komplett.
Lohnkostenzuschuss für 5 Jahre
Der Zuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren 100 Prozent. Im dritten Jahr erhalten Sie 90 Prozent, im vierten 80 Prozent. Im fünften Jahr bezuschussen wir die Stelle noch mit 70 Prozent der Lohnkosten.
Wenn Sie als Arbeitgeber tarifgebunden oder tariforientiert sind, wird der Zuschuss anhand des gezahlten Arbeitsentgelts berechnet. Das ist auch der Fall, wenn für Sie das kirchliche Arbeitsrecht gilt. In allen anderen Fällen ziehen wir den Mindestlohn als Grundlage für die Berechnung heran.
Beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching)
Wir übernehmen die Coaching-Kosten für die geförderten Beschäftigten bis zu 5 Jahre lang.
Weiterbildungskosten
Wir erstatten Weiterbildungskosten während des Arbeitsverhältnisses in Höhe von bis zu 3.000 Euro.
Frau Hütt
Telefon 05021 907 6514
Frau Raffel
Telefon 05021 907 6516