Finanzielle Unterstützung

Darlehen und weitere Leistungen des Jobcenters

Zinslose Darlehen können für Ersatzbeschaffungen, die grundsätzlich mit dem Regelbedarf abgegolten sind (z.B. teure Elektrogeräte), bei Miet- oder Energieschulden (z.B. Strom- und Gasschulden) gewährt werden. Die Notwendigkeit für ein Darlehen ist nachzuweisen und andere finanzielle Möglichkeiten sind vorrangig zu nutzen (z.B. bisher geschütztes Vermögen der Bedarfsgemeinschaft).

Die Beantragung kann formlos erfolgen.

Das Darlehen wird bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen entweder als Geldleistung oder als Sachleistung gewährt. Die Darlehen sind nach dem Bewilligungsmonat sofort in monatlichen Raten zurückzuzahlen. Die Tilgungshöhe beträgt 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfes.

Paar sitzt am Küchentisch und prüft besorgt Rechnungen und Finanzen mit Laptop und Taschenrechner.

Leistungen beantragen

Folgende weitere Leistungen können Sie über den Regelbedarf hinaus beim Jobcenter im Landkreis Nienburg beantragen:

  • Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
  • Erstausstattung für Geburt und Schwangerschaftsbekleidung
  • Kosten für die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, sowie die Miete von therapeutischen Geräten
  • Erstausstattung für Bekleidung
  • Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen

Diese Leistungen werden bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen entweder als Geldleistung oder als Sachleistung in Form von Gutscheinen gewährt.