Was müssen Sie beachten?
Während der Zeit, in der sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten, sind Sie verpflichtet, sich bei Einladungen persönlich zu melden und zu ärztlichen und psychologischen Untersuchungen erscheinen, falls Sie dazu aufgefordert wurden. Falls Sie verhindert sind, unterrichten Sie bitte sofort Ihren Träger und geben Sie auch den Grund an, um Sanktionen zu vermeiden. Mit vorheriger Zustimmung Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihres persönlichen Ansprechpartners können Sie sich außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten. Dies gilt nicht, falls während der geplanten Ortsabwesenheit eine berufliche Eingliederung zu erwarten ist.