Berufliche Perspektiven

Beratung und Vermittlung für Erwachsene

Sie möchten wieder im Arbeitsleben Fuß fassen und suchen eine neue berufliche Perspektive? Das Jobcenter im Landkreis Nienburg unterstützt Sie dabei – auch dann, wenn es Hindernisse gibt, die den Einstieg in Arbeit erschweren. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Strategie für Ihre Jobsuche und besprechen, welche Schritte sinnvoll und realistisch sind. Dabei erhalten Sie professionelle Beratung, Zugang zu passenden Stellenangeboten sowie Unterstützung durch Weiterbildungen oder Fördermöglichkeiten.

Lächelnde Frau mit Schürze steht mit verschränkten Armen in einem kleinen Laden.

Individuelle Beratung Ü25 – Ihr Weg in Arbeit

Sie suchen eine Beschäftigung und haben Hindernisse, die eine Beschäftigungsaufnahme erschweren. Zur Verbesserung Ihrer persönlichen Situation sind Sie motiviert. Das Jobcenter im Landkreis Nienburg entwickelt mit Ihnen zusammen eine Strategie zur Jobsuche. Unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besprechen mit Ihnen Ihre persönliche Situation. Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach passenden Stellenangeboten und Alternativen wie Weiterbildung oder Beschäftigungsförderung. Die Anbahnung und/oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kann aus dem Vermittlungsbudget gefördert werden, sofern das für die berufliche Eingliederung erforderlich ist. Gleiches gilt für eine schulische Ausbildung. Ist eine Vermittlung in den „Ersten Arbeitsmarkt“ aus individuellen Gründen nicht unmittelbar möglich, können befristete Arbeitsgelegenheiten (AGH) eingerichtet werden. Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner informiert Sie über die Möglichkeiten der Förderung aus dem Vermittlungsbudget.

Wir gehen davon aus, dass Sie selbst aktiv Ihre Stellensuche betreiben. Das bedeutet, dass Sie sich selbst um einen zumutbaren Arbeitsplatz bemühen, auch wenn dieser nicht Ihrem erlernten Beruf oder Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit entspricht oder der Ort Ihrer Beschäftigung weiter als geplant entfernt. Sie beteiligen sich aktiv an allen Maßnahmen, die Ihre Eingliederung unterstützen. Die Ergebnisse werden im Rahmen einer sogenannten Eingliederungsvereinbarung festgehalten.

Bei Ihrer ersten Vorsprache im Jobcenter im Landkreis Nienburg melden Sie sich an der Information. Dort werden Ihre persönlichen Daten aufgenommen und die Anspruchsvoraussetzungen auf Bürgergeld geprüft. Anschließend werden Ihnen die Möglichkeiten der digitalen Antragsstellung erläutert. Sie erhalten schnellstmöglich einen Termin im Bereich Markt und Integration, bei dem Ihre berufliche Situation im Vordergrund steht. Einen weiteren Termin erhalten Sie in der Leistungsabteilung. Dort werden Sie über Ihre Leistungsansprüche informiert.

Während der Zeit, in der Sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten, sind Sie verpflichtet, sich bei Einladungen persönlich zu melden und zu ärztlichen und psychologischen Untersuchungen erscheinen, falls Sie dazu aufgefordert wurden. Falls Sie verhindert sind, unterrichten Sie bitte sofort Ihr Jobcenter und geben Sie auch den Grund an, um Leistungsminderungen zu vermeiden. Mit vorheriger Zustimmung Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihres persönlichen Ansprechpartners können Sie sich außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten. Dies gilt nicht, falls während der geplanten Ortsabwesenheit eine berufliche Eingliederung zu erwarten ist.

Wichtig:

Bitte bringen Sie bei jeder Vorsprache im Jobcenter im Landkreis Nienburg Ihre gültigen Ausweispapiere mit.