Das Bürgergeldgesetz hat mit dem Schlichtungsverfahren nach § 15a Sozialgesetzbuch II (SGB II) ab dem 01. Juli 2023 ein Angebot zur einvernehmlichen Lösung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Integrationsfachkräften (IFK) und Leistungsberechtigten bei Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans nach § 15 SGB II geschaffen.
Das Schlichtungsverfahren ist ausschließlich auf den Kooperationsplan ausgerichtet.
Es kann Situationen geben, in denen Sie und Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner bei der Erstellung oder Verlängerung des Kooperationsplans unterschiedliche Vorstellungen haben. Kommt es dabei zu keiner gemeinsamen Lösung, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Mit diesem Verfahren soll eine Einigung über den gemeinsamen Weg im Eingliederungsprozess erzielt werden.
Das Schlichtungsverfahren kann sowohl von Ihnen oder Ihrer Ansprechperson als auch zusammen eingeleitet werden. Das Schlichtungsverfahren wird von einer bisher unbeteiligten und nicht weisungsgebundenen, unabhängigen Person durchgeführt (§ 15a Abs. 1 SGB II).
Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für Sie freiwillig und kostenfrei. Auf Wunsch können Sie eine Person Ihres Vertrauens zum Schlichtungsgespräch mitbringen. Das Ergebnis des Schlichtungsgespräches wird dokumentiert und Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Das Schlichtungsverfahren endet durch eine Einigung oder spätestens nach vier Wochen. Sollte kein gemeinsamer Lösungsvorschlag gefunden werden, wird das Verfahren spätestens nach Ablauf der vier Wochen beendet.
Bei Fragen zum Schlichtungsverfahren oder dem Kooperationsplan wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter Nienburg.