Es beschreibt, mit welchen Maßnahmen und Strategien die Zielsetzung erreicht werden soll. Damit erfüllt es für die Mitarbeiter des Jobcenters eine Orientierungsfunktion. Nach außen stellt es für die Träger der Grundsicherung, die lokalen Akteure der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und die interessierte Öffentlichkeit Transparenz über die Arbeit des Jobcenters her. Alle Aktivitäten des Jobcenters Nienburg sind darauf ausgerichtet, Bedarfsgemeinschaften darin zu unterstützen, möglichst nachhaltig unabhängig von Leistungen der Grundsicherung zu werden. „Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen.“ (§ 1 Abs. 2 SGB II) Das Jobcenter bindet sich dabei als aktiver Partner in die lokalpolitischen Aktivitäten ein.
Ziel ist es, den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente mit Aspekten der Stadtentwicklung, der Bildungs- und Integrationspolitik, der Jugendpolitik und der Sozialpolitik sinnvoll zu verknüpfen. Dies wird auf der Grundlage einer verlässlichen Partnerschaft mit der Agentur für Arbeit, dem Landkreis Nienburg, den dem Kreis zugehörigen Städten und Gemeinden, den Vertretern von Wirtschaft, Gewerkschaften und freien Trägern und zahlreichen anderen Partnern möglich.