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Jobcenter zieht positive Bilanz für 2023

Jobcenter zieht positive Bilanz für 2023 und startet Job Turbo mit veränderter Integrationsstrategie in 2024

Bilanz des Jahres 2023

1. Einführung Bürgergeld

Zum 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld die Grundsicherung abgelöst. Das Bürgergeld wurde in zwei Schritten eingeführt. In einem ersten Schritt wurden zum Jahresanfang die Regelbedarfe erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt. In einem zweiten Schritt wurden Mitte des Jahres 2023 die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt. Die Umstellung auf das Bürgergeld hat trotz hoher Arbeitsbelastung im Jobcenter Nienburg gut funktioniert.

Wer über den Jahreswechsel 2022/2023 hinaus Leistungen des Jobcenters bezogen hat, bekam automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt. Es war keine erneute Antragstellung notwendig. Neu waren auch die Einführung einer neuen Bagatellgrenze als Verwaltungsvereinfachung.

Die weiteren Kernelemente des Bürgergelds wurden ab Juli 2023 umgesetzt. Darunter zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten oder das Weiterbildungsgeld und der Bürgergeldbonus. Auch der neue Kooperationsplan, der die Eingliederungsvereinbarungen abgelöst hat wurde eingeführt.

Kern des Bürgergeld-Gesetzes ist, die Menschen besser zu fördern und zu qualifizieren. Frank Köhring: „Das Bürgergeld war eine wichtige Reform, in die auch unsere Erfahrungen aus den letzten 17 Jahren eingeflossen sind. Bei den Fördermöglichkeiten ist unser Instrumentenkasten größer geworden“. Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch das neue Weiterbildungsgeld/Bürgergeldbonus und der Wegfall des Vermittlungsvorrangs stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung.

2. Integration von Bürgergeldbeziehern in den Arbeitsmarkt

Im Jahr 2023 konnten insgesamt 1.164 Menschen durch das Jobcenter im LK Nienburg in Arbeit integriert werden. Das ist ein sehr erfreuliches Ergebnis sagt Geschäftsführer Frank Köhring.

Darunter waren rd. 283 Menschen mit Migrationshintergrund und rd. 84 Menschen aus der Ukraine. Seit Kriegsbeginn in der Ukraine konnten bereits 147 Menschen aus der Ukraine in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden. Rund 550 Ukrainer*innen befinden sich derzeit in einem Sprachkurs bzw. haben diesen bereits durchlaufen.

3. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Vorbereitung der Integration in den Arbeitsmarkt

In 2023 konnte das Jobcenter 1.114 arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Bürgergeldbezieher initiieren. Darunter waren 103 Maßnahmen zur Qualifizierung, 855 Maßnahmen zur Aktivierung und 156 sonstige Eintritte (Einstiegsgeld, Eingliederungszuschuss, Teilhabe am Arbeitsmarkt und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen)

4. Entwicklung der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen

In 2023 war ein Anstieg der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 18 Prozent zu verzeichnen.

Zum Jahresanfang 2022 waren insgesamt 5.344 erwerbsfähige Leistungsberechtigte beim Jobcenter gemeldet. Zum Stichtag 15.11.2023 waren insgesamt 6.287 leistungsberechtigte Kunden im Jobcenter Nienburg gemeldet. Die Zunahme der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lässt sich durch den Zuwachs an geflüchteten Menschen aus der Ukraine erklären.

Ausblick auf das Jahr 2024

„Die größte Herausforderung in 2024 wird sein, Menschen mit Migrationshintergrund dauerhaft in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren und die Anzahl der Langzeitleistungsbezieher zu reduzieren“, sagt der Geschäftsführer des Jobcenters, Frank Köhring.

Ausgangslage

Derzeit werden rund 4.000 Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund vom Jobcenter betreut. Darunter sind ca. 2.500 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 15 – 67 Jahren.

1. Umsetzung des sogenannten Job Turbos zur Integration von geflüchteten Menschen

Anpassung der Integrationsstrategie

Ende 2023 haben Bundesminister Hubertus Heil sowie der Vorstand der BA die Eckpunkte eines Integrationsplans „Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“ verabredet. Wir als Jobcenter im Landkreis Nienburg haben damit nun den Auftrag der Bundesregierung, die vor uns liegende Aufgabe mit unseren Partnerinnen und Partnern am Arbeitsmarkt erfolgreich umzusetzen.

In den vergangenen Jahren haben wir mit der bisherigen Integrationsstrategie und Ihrer Unterstützung viel erreicht. Jetzt sind wir erneut gemeinsam gefordert unser Handeln anzupassen. Dies macht auch im Landkreis Nienburg einige strategische/fachliche Anpassungen nötig.

Viele Geflüchtete, vor allem aus der Ukraine und Syrien, beenden derzeit und in den kommenden Wochen und Monaten ihren Integrationskurs. Das Jobcenter unterstützt die Geflüchteten den Einstieg in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu finden. Durch erste Arbeitserfahrungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt können die Geflüchtete erste Arbeitserfahrungen sammeln und sinnvoll bedarfsgerecht qualifiziert werden.

Der Integrationsprozess geflüchteter Menschen durchläuft mehrere Phasen:

UNSERE NEUE INTEGRATIONSSTRATEGIE

WAS BEDEUTET DAS KONKRET IM BEREICH DER SPRACHFÖRDERUNG

  • Die Integrationsfachkräfte des Jobcenters werden in Absprache mit den Bildungsträgern vier Wochen vor dem Ende der Integrationskurse die Teilnehmenden vor Ort über Integrations- und weiteren Förderungsmöglichkeiten informieren. Die Teilnehmenden erhalten bereits zu
    diesem Zeitpunkt die ersten geeigneten Stellenangebote.
  • Die Integrationsfachkräfte werden die Absolventen von Integrationskursen engmaschig betreuen, um den Integrationsprozess zu begleiten. Mindestens alle 6 Wochen haben wir Kontakt zu den Absolventen, um den Fortschritt ihrer Bemühungen – eine Arbeit aufzunehmen – nachzuhalten.
  •  In gezielten Aktionen werden durch unseren gemeinsamen Arbeitgeber-Service neue Ausbildungs- und Arbeitsstellen akquiriert (insbesondere für Geflüchtete auf A2/B1 Niveau).

Es ist Ziel und Wille der Bundesregierung den Menschen JETZT einen Einstieg in Beschäftigung mit Deutsch-Grundkenntnissen zu ermöglichen. Nach erfolgter Integration wird das Thema Spracherwerb (im Job) und Qualifizierung während der Beschäftigung verstetigt.
Natürlich wird es Geflüchtete geben, für die ein Sprachniveau über A2 unabdingbar ist. Wenn der Erwerb von Deutschkenntnissen für eine nachhaltige berufliche und potentialadäquate Eingliederung notwendig ist, fördert das Jobcenter den notwendigen deutschen Spracherwerb mit Berufssprachkursen des BAMF oder Maßnahmen mit einer berufsbezogenen Sprachförderung.

DARÜBER HINAUS WIRD DIE VERMITTLUNGS- UND BERATUNGSARBEIT FÜR MENSCHEN MIT MIGRATIONSHINTERGRUND IM JOBCENTER INTENSIVIERT

Hier werden unterschiedliche Maßnahmen zur Intensivierung der Vermittlungs-und Beratungsarbeit innerhalb des Jobcenters vorgenommen. Das sind zum Beispiel:

  • Bündelung der Beraterkapazitäten im Jobcenter
  • Einführung neuer Besprechungsformate
  • Erhöhung der Beratungsintensität im Rahmen einer Intensivbetreuung
  • Einführung neuer Begegnungsformate / Matching-Aktionen (wie z.B. Job café. Bewerbertage und Speed-Datings) in denen sich die Absolventen der Sprachkurse, die Bildungsträger und Arbeitgeber treffen können.

DAS JOBCENTER KANN HIER JEDOCH NUR ERFOLGREICH SEIN, WENN ALLE AKTEURE AM ARBEITSMARKT GUT ZUSAMMENWIRKEN!

Der Geschäftsführer Frank Köhring wirbt dafür, dass alle Partner am Arbeitsmarkt die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt als eine Gemeinschaftsaufgabe/-herausforderung ansehen.

Arbeitgeber sollten bei dem bestehenden Fachkräftemangel bereit sein, auf der Grundlage eines Sprachniveaus von A 2 aufsteigend, Menschen mit Migrationshintergrund einzustellen. Der Einstieg in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt kann, soweit sinnvoll und notwendig, mit integrationswirksamen arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumenten unterstützt werden. Die Aufnahme einer Beschäftigung kann z.B. mit einem Berufssprachkurs des BAMF unterstützt oder begleitet werden.

Fragen hierzu beantwortet gern der gemeinsame Arbeitgeber Service der Agentur für Arbeit und des Jobcenters.

2. Anpassung der Regelsätze des Bürgergeldes zum 01.01.2024

Durch die gesetzliche Anpassung der Regelsätze des Bürgergeldes wurden die Leistungen zum 01.01.2024 angepasst. Auf diese Weise soll der hohen Inflation entgegengewirkt werden. Der Regelbedarf hat sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2024 um 61 auf 563 Euro, für Paare je Partner von 451 Euro auf 506 Euro erhöht.

Weitere gesetzliche Anpassungen zum Bürgergeld sind geplant. Die gesetzlichen Regelungen hierzu bleiben abzuwarten.