Grundsicherung wird zum Bürgergeld
Grundsicherung wird zum Bürgergeld
Ab 1. Januar 2023 soll die Grundsicherung vom Jobcenter „Bürgergeld“ heißen.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, werden Sie nach seiner Einführung auch das Bürgergeld bekommen. Hierfür müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.
Wichtige Änderungen und weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Fragen und Antworten zum Bürgergeld
