Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) bekommen Menschen, die hilfebedürftig sind. Das bedeutet, dass Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht selbst bestreiten können. Die Leistungen bestehen aus verschiedenen Bausteinen. Diese heißen Bedarfe und bestimmen die Höhe der Leistungen.
Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) können erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter zwischen 15 und und bis zum Erreichen des Anspruch auf eine Regelaltersrente auf Antrag erhalten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen.
Der Regelbedarf soll die Kosten für den Lebensunterhalt sichern. Der Bedarf umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie/Strom (ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Teile) sowie sämtliche persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Für den Regelbedarf erhalten die Bedürftigen einen monatlichen Pauschalbetrag.
Die aktuelle Höhe ist auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einsehbar.