Mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland eine Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland – unabhängig vom Umfang der Tätigkeit und der Nationalität der Beschäftigten. Damit findet er auch Anwendung auf geringfügig Beschäftigte, Saisonarbeitskräfte und ausländische Beschäftigte, wenn sie in Deutschland arbeiten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert in 13 Sprachen über die wichtigsten Informationen zum Thema Mindestlohn.
Online ist das Angebot HIER abrufbar – dort finden Sie auch die fremdsprachigen Broschüren.